Kanton St.Gallen Kantonale Kindergarten Konferenz (KKgK), Hauptversammlung 2025
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Die definitive Einführung eines Passes mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten stellt eine Weiterentwicklung des Schengen- Assoziierungsabkommen (SAA) dar. Die Schweiz als künftiger Schengen-Staat ist verpflichtet, diese Weiterentwicklung zu übernehmen und umzusetzen.
Die bisherigen Schengen-Staaten mussten den biometrischen Pass mit einem elektronisch gespeicherten Gesichtsbild bereits per 28. August 2006 definitiv einführen. Ab 28. Juni 2009 müssen sie zusätzlich zwei elektronisch gespeicherte Fingerabdrücke in den Pässen speichern. Zur Umsetzung dieser Weiterentwicklung hat die Schweiz eine Übergangsfrist bis 1. März 2010. Die Nichteinhaltung dieser Frist würde eine Vertragsverletzung darstellen.
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