1,3 Millionen Franken an Marktprämien für die Grosswasserkraft
News von Bundesamt für Energie BFE
02.12.2024, Bern - Gemäss geltendem Energiegesetz können Betreiber und Eigentümer von Schweizer
Grosswasserkraftwerken eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am
Markt
nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die Marktprämie beträgt maximal 1
Rappen pro Kilowattstunde produzierter Energie. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die
eingegangenen Gesuche geprüft. Die Marktprämien 2024 (für das Geschäftsjahr 2023) gehen an 2
Empfänger. Die Fördersumme beträgt insgesamt rund 1.3 Millionen Franken für rund 129 Millionen
Kilowattstunden oder rund 0.3% der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2023.
Damit
werden die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Jahr nicht vollständig
ausgeschöpft. Im letzten Jahr wurden für das Geschäftsjahr 2022 keine Marktprämien ausbezahlt.
In den letzten Tagen hat das BFE den Gesuchstellern ihren Anspruch auf Marktprämie per Verfügung mitgeteilt, wobei diese Verfügungen erst nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist rechtskräftig werden. Angaben zu den Marktprämienempfängern dürfen gemäss Energieförderverordnung (Art. 98 Abs. 4 EnFV) nur in aggregierter Form kommuniziert werden.
Eine Marktprämie für das Geschäftsjahr 2023 erhalten 2 Empfänger. Dies für insgesamt 2 Grosswasserkraftwerke, die 129 Millionen Kilowattstunden des produzierten Stroms 2023 unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die gesamte Fördersumme beträgt rund 1,3 Millionen Franken, das ergibt einen durchschnittlichen Förderbetrag von 1,0 Rappen pro produzierter Kilowattstunde.
Weitere Informationen zur Marktprämie 2024 und einen Ausblick auf die Marktprämie 2025 sind im beiliegenden Faktenblatt enthalten.
Seit 2018 enthält das Energiegesetz für die Unterstützung der einheimischen Grosswasserkraft (Grosswasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW) das Förderinstrument Marktprämie. Die Marktprämie gleicht die nicht gedeckten Gestehungskosten aus, beträgt aber höchstens 1.0 Rappen pro kWh. Anspruchsberechtigt ist, wer das Risiko der ungedeckten Gestehungskosten tragen muss. Dies können Betreiber, Eigner oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen sein.
Für die Marktprämie stehen jährlich rund 100 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung. Dieser wird durch den Netzzuschlag finanziert, den die Endverbraucher pro konsumierte Kilowattstunde Strom bezahlen. Der Netzzuschlag beträgt 2.3 Rp./kWh. Neben der Marktprämie, für die 0.2 Rp./kWh des Netzzuschlags reserviert sind, werden damit unter anderem auch das Einspeisevergütungssystem, die Einmalvergütungen oder die Investitionsbeiträge finanziert.
Um die Marktprämie zu beantragen, muss jeweils bis am 31. Mai ein Gesuch beim BFE eingereicht werden. Das BFE ist für den Vollzug zuständig und wird dabei fachlich und administrativ von der Firma AFRY Schweiz AG unterstützt.
Die Marktprämie ist befristet. Ein letztes Mal erfolgt die Auszahlung im Jahr 2031 basierend auf den Geschäftszahlen 2030.
Medienkontakt:
Marianne Zünd
Leiterin Medien und Politik BFE
058 462 56 75
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Über Bundesamt für Energie BFE:
Das BFE schafft die Voraussetzungen für eine ausreichende, krisenfeste, breit gefächerte, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung. BFE sorgt für hohe Sicherheitsstandards bei der Produktion, dem Transport und der Nutzung von Energie. Sie schafft die Rahmenbedingungen für einen effizienten Strom- und Gasmarkt sowie eine angepasste Infrastruktur.
Quellen:
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