GRECO: Evaluation der Korruptionsrisiken bei hohen Amtsträgern
News von Bundesamt für Justiz
25.11.2024, Bern - Die Schweiz verfügt insgesamt über gute Instrumente zur Verhinderung und Bekämpfung von
Korruption. Zu diesem Schluss kommt die Staatengruppe GRECO des Europarates (Groupe d’Etats
contre la corruption) nach der fünften Evaluationsrunde. Der Bericht enthält 15 punktuelle
Verbesserungsvorschläge für eine noch effizientere Korruptionsprävention. Gegenstand der Prüfung
waren die Korruptionsrisiken bei hohen Amtsträgern sowie bei Mitarbeitenden im Bereich des Zolls,
des
Grenzschutzes sowie der Bundeskriminalpolizei. Die Schweiz wird der GRECO bis Ende 2025 über
die
Umsetzung berichten.
In ihrem Bericht vom Juni 2024 kommt die GRECO zum Schluss, dass die Schweiz insgesamt über gute Instrumente zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption verfügt. Als besonders vorbildlich erachtet sie die Transparenz bei den Gesetzgebungsprozessen auf Bundesebene. Namentlich trägt der Prozess der Vernehmlassung in hohem Masse dazu bei, dass Gesetzesentwürfe bereits in einer frühen Phase öffentlich diskutiert und das neue Recht von der Bevölkerung getragen wird.
Verbesserungspotenzial sieht die GRECO hingegen namentlich beim Ausstand einzelner Bundesratsmitglieder. Konkret empfiehlt sie der Schweiz künftig öffentlich zu machen, wenn ein Bundesratsmitglied bei einem Entscheid in den Ausstand getreten ist. Ausserdem empfiehlt sie der Schweiz, ihre Korruptionsrisiken in allen überprüften Funktionen umfassend zu analysieren.
Insgesamt enthält der Bericht 15 Empfehlungen. Die Schweiz wird diese nun im Detail analysieren und die GRECO bis Ende Dezember 2025 über den Stand der Dinge bei der Umsetzung informieren.
Medienkontakt:
Olivier Gonin
Bundesamt für Justiz
T +41 58 463 08
50
olivier.gonin@bj.admin.ch
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Über Bundesamt für Justiz:
Das Spiel um Geld findet seine verfassungsmässige Grundlage in Artikel 106 der Bundesverfassung. Diese unterteilt den Markt in den Spielbankenbereich (Glücksspiele) einerseits und den Lotterie- und Wettbereich andererseits. Erstere sind geregelt durch das Bundesgesetz über die Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Juni 1998 (SBG); letztere durch das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 (LG).
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