Verordnung zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung wird angepasst
News von Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
20.11.2024, Bern - An seiner Sitzung vom 20.11.2024 hat der Bundesrat beschlossen, die Verordnung über die
Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung) anzupassen.
Die
Änderung erfolgt auf Grund des Inkrafttretens der internationalen Ergänzungssteuer (Income Inclusion
Rule, IIR).
Um die IIR in der Schweiz per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen, muss die Mindestbesteuerungsverordnung entsprechend angepasst werden.
Glossar
Die OECD/G20-Mindestbesteuerungsregeln (QDMTT, IIR und UTPR) finden Anwendung auf internationale Unternehmensgruppen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Dabei greifen die Massnahmen nacheinander: In erster Linie stellt die QDMTT (Qualified Domestic Minimum Top-Up Tax) die Mindestbesteuerung von betroffenen Unternehmensgruppen oder Geschäftseinheiten im eigenen Staat sicher. Sie ist in der Schweiz bereits seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. In zweiter Linie stellt die IIR (Income Inclusion Rule) die Mindestbesteuerung auch für alle ausländischen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe bei der obersten Muttergesellschaft (oder einer Zwischenholding) sicher, wenn die Geschäftseinheiten im Ausland keiner Mindestbesteuerung unterworfen sind. Als Auffangtatbestand stellt die UTPR (Under- Taxed Payments Rule) die Mindestbesteuerung aller Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe sicher, auch für jene unterbesteuerten Gewinne, die weder einer QDMTT noch einer IIR unterworfen sind.
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Adrian Grob
Spezialist Kommunikation
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
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Die ESTV ist im Weiteren zuständig für den Vollzug der internationalen Verträge zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie des internationalen Amtshilfeverfahrens in Steuersachen, erhebt staatsvertraglich vereinbarte Quellensteuern für andere Staaten und erstellt die schweizerische Steuerstatistik.
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