Bericht zu den Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
News von Bundesamt für Polizei
27.09.2024, Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 einen Bericht zur Kenntnis genommen, der
sich mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Prävention und
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern befasst. Der Bericht zeigt die möglichen rechtlichen
Auswirkungen des EU-Vorschlags auf. Die vorgesehene Chatkontrolle kann insbesondere dazu führen,
dass Schweizer Recht verletzt würde.
Folgen des Verordnungsvorschlags der EU
Der Bericht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) zeigt auf, dass juristische und natürliche Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz von den vorgeschlagenen EU-Regeln betroffen sein könnten, auch wenn diese neuen Regeln keine Weiterentwicklung des Schengen- Besitzstands darstellen und von der Schweiz nicht übernommen werden müssen. Die vorgeschlagenen Aufdeckungsanordnungen könnten Personen in der Schweiz treffen. Dies wiederum könnte die Souveränität der Schweiz verletzen und gegen Artikel 271 des Strafgesetzbuches («Verbotene Handlungen für einen fremden Staat») verstossen.
Diesen Sommer wurde der Verordnungsvorschlag im Rat der EU und im Europäischen Parlament von der Tagesordnung genommen. Besonders die Aufdeckungsanordnung und die Ende-zu-Ende- Verschlüsselung sind nach wie vor Gegenstand von Diskussionen und Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten. Ungarn, das seit Juli im Rat der EU den Vorsitz führt, hat nun einen neuen Kompromissvorschlag eingebracht, welcher Gegenstand von Beratungen ist. Sollte die EU den CSA- Verordnungsvorschlag verabschieden, wird die Frage der Souveränität und der Verletzung von Schweizer Recht vertieft zu klären sein.
Der Bericht gibt zudem einen Überblick über die Massnahmen der Schweiz im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern.
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