Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern ab 2025
News von Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
19.09.2024, Bern - Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für
Bundessteuern und -abgaben an das verminderte Zinsniveau an. Ab 2025 gilt bei Verzug, für
Rückerstattungen und bei bedingter Zahlungspflicht ein Zinssatz von 4,5 Prozent. Der Vergütungszins
auf freiwilligen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer beträgt neu 0,75 Prozent.
Aus der Verminderung der Verzugs- und Vergütungszinssätze resultieren für den Bund geschätzte Mindereinnahmen von 6 Millionen Franken und für die Kantone infolge des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer geschätzte Mindereinnahmen von 1 Millionen Franken. Allfällige Verhaltensanpassungen der steuerpflichtigen Personen sind in dieser Schätzung nicht berücksichtigt.
Neu wurde die Verordnung mit der regelgebundenen Methode, anhand welcher die Zinssätze jährlich ermittelt werden, ergänzt. Dabei basiert der Vergütungszinssatz auf freiwilligen Vorauszahlungen auf dem arithmetischen Mittel der Bundesobligationen mit 1-, 2- und 3-jähriger Laufzeit. Der Verzugszinssatz und der Vergütungszinssatz auf Rückerstattungen bestimmen sich durch einen Aufschlag auf dem Vergütungszinssatz auf freiwilligen Vorauszahlungen. Dieser Aufschlag variiert gemäss dem allgemeinen Zinsniveau, beträgt aber mindestens 2,75 Prozent.
Die Zinssätze umfassen Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer, Steuer auf gebrannten Wassern, Zoll, Stempelabgaben, leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, CO2-Abgabe, Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen und Ergänzungssteuer.
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Adrian Grob
Spezialist Kommunikation
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Tel.-Nr. +41 58 464 90 00
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Über Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV:
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Sie informiert über nationale Steuerfragen und leistet ihren Beitrag für ein gutes Steuerklima und für die Entwicklung des Steuerwesens.
Die ESTV ist im Weiteren zuständig für den Vollzug der internationalen Verträge zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sowie des internationalen Amtshilfeverfahrens in Steuersachen, erhebt staatsvertraglich vereinbarte Quellensteuern für andere Staaten und erstellt die schweizerische Steuerstatistik.
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