Illegales Spiellokal in Zürich durchsucht
News von Eidgenössische Spielbankenkommission
29.08.2024, Bern - Die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK durchsuchte am Mittwochabend in enger
Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Zürich ein illegales Geldspiellokal im Kreis 4. Dem Zugriff gingen
umfangreiche Ermittlungen wegen Verdachts auf illegales Geldspiel voraus. Die ESBK beschlagnahmte bei
der Hausdurchsuchung diverse Gegenstände.
Die ESBK hatte anonyme Hinweise über die Durchführung von Geldspielen in diesem Lokal erhalten. Im Auftrag der ESBK machte die Stadtpolizei Zürich daraufhin umfangreiche Ermittlungen wegen Verdachts auf illegales Geldspiel. Das Anbieten von Casinospielen ausserhalb von konzessionierten Spielbanken ist verboten.
Die Untersuchung des Sachverhalts wird nun aufgenommen. Die beschuldigten Personen werden sich wegen Verstössen gegen das Geldspielgesetz verantworten müssen. Dieses sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen für das Betreiben illegaler Spielbankenspielen vor.
Medienkontakt:
Nicole Odermatt, Fachstelle Kommunikation, T +41 58 463 58 78, nicole.odermatt@esbk.admin.ch
Charlotte Schläpfer, Fachstelle Kommunikation, T +41 58 465 63 15, charlotte.schlaepfer@esbk.admin.ch
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Über ESBK Eidgenössische Spielbankenkommission / CFMJ / CFCG:
Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.
Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.
Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.
Quellen:
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