Ukraine: Bundesrat beschliesst weitere Massnahmen des 14. Sanktionspakets


Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

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22.08.2024, Der Bundesrat hat am 21. August 2024 beschlossen, sich weiteren Massnahmen des 14. Sanktionspakets der EU gegenüber Russland anzuschliessen. Diese Änderungen treten am 27. August 2024 in Kraft. Bereits am 9. Juli 2024 wurden 69 natürliche Personen und 47 Organisationen in die Schweizer Sanktionsliste aufgenommen.

Als Reaktion auf die anhaltende militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie auf die fortwährenden destabilisierenden Handlungen Russlands, die die territoriale Integrität, die Souveränität und die Sicherheit der Ukraine untergraben, hat die EU am 24. Juni 2024 im Rahmen ihres 14. Sanktionspakets neue Massnahmen gegen Russland erlassen. Das WBF hat die in seiner Kompetenz stehende Sanktionierung von 69 weiteren natürlichen Personen und 47 Unternehmen und Organisationen durch die Schweiz bereits am 9. Juli 2024 vorgenommen.

Der Bundesrat hat nun an seiner Sitzung vom 21. August 2024 beschlossen, sich weiteren Massnahmen des 14. Sanktionspakets der EU gegenüber Russland anzuschliessen. Diese enthalten eine Präzisierung von den Verboten betreffend russische Diamanten, die damit international harmonisiert werden. Die wirkungsvolle Umsetzung der Sanktionen gegenüber Russland sowie die internationale Abstimmung ist für den Bundesrat von grosser Bedeutung. Ebenso hat der Bundesrat die Fristen für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen im Hinblick auf den Abzug von Investitionen aus Russland verlängert. Damit soll sichergestellt werden, dass Schweizer Unternehmen ihre Geschäftstätigkeiten in Russland rechtmässig beenden können. Diese Anpassungen treten am 27. August 2024 in Kraft.

Das von der EU am 24. Juni 2024 verabschiedete 14. Sanktionspaket sieht eine Reihe von weiteren Massnahmen vor, die derzeit im Detail geprüft werden. Der Vorsteher des WBF hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 über diese Massnahmen informiert. Der Bundesrat wird sich zeitnah mit diesen neuen Sanktionen befassen.


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Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ist dem Generalsekretariat unterstellt. Die Aufgabe des Büros ist es, das allgemeine Konsumenteninteresse zu wahren und gleichzeitig den spezifischen Kollektivinteressen der Verbraucher und den Interessen der Gesamtwirtschaft gebührend Rechnung zu tragen.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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