Zusammenarbeitsvereinbarung mit Presse TV AG und Alphavision AG bis 2026 verlängert


Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

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14.08.2024, Bern (ots) - Die SRG hat ihre Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Presse TV AG und der Alphavision AG bis Ende 2026 verlängert. Diese ermöglicht auch künftig die Ausstrahlung von Sendungen in Programmfenstern von SRF. Das UVEK hat diese Vereinbarung genehmigt.

Das 1995 ins Leben gerufene Privatfernseh-Projekt Presse TV AG ermöglicht Medienunternehmen, eigene Sendeformate in Programmfenstern von SRF auszustrahlen. Aktuelle Aktionäre der Presse TV AG sind die Medienunternehmen Neue Zürcher Zeitung, Ringier Medien Schweiz, Tamedia und Somedia. Die angebotenen Programme sind aus den Bereichen Information, Kultur und Wirtschaft. Die inhaltliche Verantwortung der Sendungen wie beispielsweise "Standpunkte" oder "NZZ Format" liegt bei den jeweiligen Medienhäusern.

Ebenfalls verlängert wird die Zusammenarbeit mit der in Wangen bei Olten ansässigen TV- und Video-Produktionsfirma Alphavision AG. Sie hat die redaktionelle und unternehmerische Verantwortung der Sendung "Fenster zum Sonntag", welche nun weitere zwei Jahre in Programmfenstern von SRF ist. ERF Medien in Pfäffikon ZH ist Co-Produzentin von "Fenster zum Sonntag".

Die SRG freut sich über die Verlängerung der Zusammenarbeitsvereinbarung mit den privaten Medien, die zur Stärkung des Medienplatzes Schweiz beiträgt.

Pressekontakt:

Medienstelle SRG SSR

Edi Estermann

058 136 21 21

medienstelle.srg@srgssr.ch

Presse TV AG

044 258 12 00

kontakt@pressetv.ch

Alphavision AG

062 205 90 50

info@sonntag.ch



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Über Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft:
Die SRG ist ein öffentliches und unabhängiges Medienhaus, das einen multimedialen Service public in allen Landesteilen und -sprachen erbringt. Sie ist auch ein Verein und dadurch fest in der Gesellschaft verankert.

Die SRG versorgt die ganze Bevölkerung der Schweiz mit einem attraktiven und vielfältigen TV-, Radio- und Onlineangebot zu Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Das Angebot fördert die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in der Schweiz und leistet einen wichtigen Dienst an die Gesellschaft.

Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.
Quellen:
News aktuell   HELP.ch


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