UVEK streicht drei Reservestandorte aus dem Sachplan geologische Tiefenlager


Departement für UVEK

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08.07.2024, Bern - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) streicht die drei Standortgebiete Jura-Südfuss (SO/AG), Südranden (SH) und Wellenberg (NW) aus dem Sachplan geologische Tiefenlager. Sie waren bisher als Reservestandorte für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven Abfällen vorgesehen. Mit der Streichung wird klargestellt, dass es in diesen drei Gebieten keine weitere Planung von geologischen Tiefenlagern für radioaktive Abfälle mehr geben wird.

Die drei Standorte waren vom Bundesrat Ende 2018 im Ergebnisbericht zu Etappe 2 der Standortsuche für geologische Tiefenlager als Reserveoptionen im Sachplan festgehalten worden. Durch die vertieften Untersuchungen in der laufenden Etappe 3 hat sich der Kenntnisstand deutlich erhöht.

Die Resultate bestätigen, dass die drei Reservestandorte, die nun gestrichen werden, eindeutige Nachteile gegenüber den im Sachplan verbleibenden Standortgebiete Jura Ost (AG), Nördlich Lägern (AG/ZH) und Zürich Nordost (TG/ZH) haben. Mit der Streichung fallen an den drei Standorten allfällige Nutzungskonflikte mit dem geologischen Tiefenlager und mögliche Einschränkungen für die Kantone und Gemeinden weg und es wird Klarheit geschaffen, dass es dort keine weitere Planung eines geologischen Tiefenlagers mehr geben wird.

Alle Standortkantone wurden angehört und haben der Streichung zugestimmt. Das UVEK hat den Ergebnisbericht zu Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager entsprechend angepasst.

Die Standortsuche für geologische Tiefenlager
Die Standortsuche ist im Sachplan geologische Tiefenlager geregelt und erfolgt in drei Etappen. Etappe 1 (Vorschlag und behördliche Prüfung von sechs möglichen Standortgebieten, Aufbau der regionalen Partizipation) und Etappe 2 (Platzierung der Oberflächenanlagen, Mitwirkung der Regionalkonferenzen, Einengung auf mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp) sind bereits abgeschlossen. Derzeit läuft die Etappe 3 (Tiefbohrungen, Erarbeitung Rahmenbewilligungsgesuche, Überprüfung Rahmenbewilligungsgesuche, Festsetzung der Standorte, Erteilung der Rahmenbewilligungen), die voraussichtlich bis 2030 dauern wird. 2022 hat sich die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) für Nördlich Lägern als am besten geeigneten Standort entschieden, um dort ein Tiefenlager sowohl für hoch- als auch für schwach- und mittelaktive Abfälle (Kombilager) zu bauen. Die Anlagen für die Verpackung der Abfälle soll beim Zwischenlager in Würenlingen entstehen. Die Nagra wird die entsprechenden Rahmenbewilligungsgesuche im November 2024 beim Bund einreichen.


Medienkontakt:
Medienstelle BFE, 058 460 81 52

--- ENDE Artikel UVEK streicht drei Reservestandorte aus dem Sachplan geologische Tiefenlager ---

Über Departement für UVEK:
Im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) engagieren sich über 2500 Menschen für eine nachhaltige Entwicklung und den Service public. Die Bevölkerung soll auf eine solide Grundversorgung mit wichtigen öffentlichen Dienstleistungen zählen können. Die Schweiz im Zentrum von Europa ist auf moderne Verkehrswege, Kommunikations- und Stromnetze angewiesen. Diese Infrastrukturen sind eine wichtige Voraussetzung für den inneren Zusammenhalt, den Austausch mit dem Ausland und das Gedeihen der Wirtschaft. Das UVEK sorgt aber auch dafür, dass die Belange von Umwelt, Gesundheit und Sicherheit respektiert werden.

Leitmotiv des UVEK ist die Nachhaltigkeit. Eine Politik entspricht dieser Anforderung dann, wenn wir unsere heutigen Bedürfnisse decken, ohne die Chancen der künftigen Generationen zu schmälern. Das UVEK achtet darauf, dass die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt, die öffentlichen Dienstleistungen effizient angeboten und die Bedürfnisse der Bevölkerung angemessen berücksichtigt werden.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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