Beherbergungsbranche: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Investitionsförderung


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15.03.2024, Bern - Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) soll mit ihrer Investitionsförderung den Strukturwandel und die nachhaltige Entwicklung stärker begünstigen. Der Bundesrat hat am 15. März 2024 eine Vernehmlassung eröffnet, die die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft, eine Erweiterung des Förderperimeters sowie den Entwurf eines neuen Bundesgesetzes für ein befristetes Impulsprogramm umfasst. Er begrüsst die beabsichtige Weiterentwicklung der SGH, spricht sich jedoch weiterhin gegen die weiteren Elemente zur Umsetzung zweier Motionen aus.

Die Beherbergungsbranche ist kapitalintensiv. Gleichzeitig ist ihre Ertragskraft vor allem in alpinen und ländlichen Regionen eher schwach. Die Finanzierung von Investitionen ist daher herausfordernd. Der Bund fördert Investitionen der Beherbergungsbranche über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH). Die Revisionsvorlage soll die SGH weiterentwickeln und ihre Wirkung optimieren. Die SGH soll künftig Darlehen zu besonders vorteilhaften Konditionen vergeben für Investitionen, welche den Strukturwandel besonders begünstigen oder die nachhaltige Entwicklung vorantreiben. Zudem wird die Förderung flexibler, indem die SGH explizit auch Darlehen für Mobilien ohne Bauinvestitionen gewähren darf. Auch die Rolle der SGH als Kompetenzzentrum für die Beherbergungsförderung wird im Bundesgesetz verankert.

Bundesrat lehnt Umsetzung zweier Motionen ab
Zur Umsetzung der Motion 19.3234 Stöckli «Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum» wird ein Gesetzesentwurf für ein zeitlich befristetes Impulsprogramm vorgelegt. Dieses soll einen Investitionsschub auslösen und die Beherbergungswirtschaft in den Schweizer Ferienregionen modernisieren. Dafür würden während 10 Jahren insgesamt 195 Millionen Franken zur Verfügung gestellt.

Der Umsetzungsvorschlag für die Motion 22.3021 WAK-N «Gleich lange Spiesse für städtische Individualbetriebe in der Hotellerie» sieht vor, den Förderperimeter der SGH auf die ganze Schweiz auszudehnen.

Die vom Parlament zum Zeitpunkt der Überweisung der beiden Motionen wahrgenommene Dringlichkeit für eine zusätzliche Förderung ist dank Erholung des Tourismus seit der Covid-10- Pandemie heute nicht mehr gegeben. Aufgrund des schwierigen finanzpolitischen Umfelds verfügt der Bund zudem über keinen Spielraum für Mehrausgaben. Die Umsetzung des Impulsprogrammes wäre aufwändig und komplex. Untersuchungen haben gezeigt, dass Beherbergungsbetriebe in den Städten kaum Bedarf für Investitionsförderung haben. Deshalb ist aus Sicht des Bundesrates eine Ausweitung des Förderperimeters auf die ganze Schweiz nicht angezeigt.


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Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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