Bauen an lärmbelasteten Standorten: wichtiger Schritt in die richtige Richtung
News von HEV Schweiz
12.03.2024, Zürich (ots) - Das Parlament hat den Handlungsbedarf beim Bauen in lärmbelasteten Gebieten
zugunsten der Siedlungsverdichtung erkannt. Der HEV begrüsst diesen Entscheid im Grundsatz als
äusserst wichtigen und notwendigen Schritt in die richtige Richtung, um die Bautätigkeit in
lärmbelasteten Gebieten zu fördern und der Siedlungsverdichtung zum Durchbruch zu verhelfen.
Die vorliegende Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) geht zurück auf die Motion Flach (16.3529). Diese hatte zum Ziel, die sogenannte Lüftungsfensterpraxis im Gesetz zu verankern. Bei der Lüftungsfensterpraxis sind die Immissionsgrenzwerte bei jeweils einem Fenster pro lärmempfindlichen Raum einzuhalten, und nicht wie heute bei jedem Fenster eines lärmempfindlichen Raums. Diese Praxis war namentlich im Kanton Zürich von Baubehörden und Gerichten anerkannt worden, um die beiden Gebote von Lärmschutz und innerer Verdichtung der Zentren und Agglomerationen ausgewogen Rechnung zu Tragen. Das Bundesgericht lehnt aber diese Praxis ab, weil sie dem geltenden USG widerspreche und verweist auf den Weg der Ausnahmebewilligung. Aufgrund der strengen Praxis des Bundesgerichts wurden in der Folge mehreren Bauprojekten die Ausnahmebewilligungen jedoch nicht erteilt. Bauen an lärmbelasteten Standorten ist damit de facto unmöglich geworden.
Der Ständerat schlug folgende Lösung für das Bauen an lärmbelasteten Standorten vor. Können die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden, darf die Baubewilligung dennoch erteilt werden, wenn unter anderem Komfortlüftungen installiert werden. Der Nationalrat verschärft nun diese Vorgabe und will zwar die Komfortlüftungen berücksichtigen, jedoch nur, wenn bei jeder Wohneinheit mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Er wählt somit eine Kombination aus Komfortlüftungen und Lüftungsfensterpraxis. Damit will er dem Lärmschutz besser Rechnung tragen. Nach Ansicht des HEV Schweiz macht dies jedoch aus bautechnischer Sicht keinen Sinn. Bei Komfortlüftungen ist es grundsätzlich weder sinnvoll noch erwünscht, dass Fenster zum Lüften geöffnet werden. Deshalb ist die Vorgabe für ein "Lüftungsfenster" verbunden mit Komfortlüftungen untauglich.
Im Gegensatz zum Parlament spricht sich der HEV Schweiz für eine möglichst einfach umsetzbare und unkomplizierte Lösung aus. Diese bietet die bereits erprobte Lüftungsfensterpraxis. Sie wurde bereits vielfach erfolgreich realisiert. Vorgängig zum obgenannten Bundesgerichtsentscheid haben rund die Hälfte der Kantone eine Baubewilligung erteilt, wenn die Lüftungsfensterpraxis erfüllt wurde. Im Alltag der realisierten Bauten hat dies zu keinerlei Problemen geführt. Dennoch begrüsst der HEV Schweiz den Entscheid des Parlaments im Grundsatz. Denn eine Lösung tut dringend Not, um die Bautätigkeit in lärmbelasteten Gebieten und damit die Siedlungsverdichtung nach innen zu ermöglichen.
Pressekontakt:
HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch
--- ENDE Artikel Bauen an lärmbelasteten Standorten: wichtiger Schritt in die richtige Richtung ---
Über HEV Hauseigentümerverband Schweiz:
Seit über 100 Jahren setzt sich der HEV konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums ein. Dazu gehören die Eigentumsgarantie, nur so viel Bürokratie wie nötig, wirtschaftlich tragbare Vorschriften sowie massvolle Steuern, Gebühren und Abgaben. Die Mitgliedschaft in einer der grössten Organisationen der Schweiz lohnt sich.
Weitere Informationen und Links:
Info
Der Artikel "Bauen an lärmbelasteten Standorten: wichtiger Schritt in die richtige Richtung" wurde von HEV Schweiz auf Tagesthemen publiziert als Top-News. Wenn auch Sie Ihre Medienmitteilungen auf Tagesthemen publizieren möchten, finden Sie weitere Informationen auf unserer Webseite. Nutzen Sie die Reichweite von Tagesthemen, um Ihre Mitteilungen einem breiten Publikum zugänglich zu machen und Ihre Botschaften effizient zu verbreiten.
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.