Geschlecht muss in Studien und Statistiken des Bundes besser berücksichtigt werden
News von EBG
31.01.2024, Bern - Das Wissen über Geschlechtereffekte und geschlechtsspezifische Unterschiede in Studien und
statistischen Daten des Bundes muss verbessert werden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31.
Januar 2024 Richtlinien verabschiedet, in denen das Vorgehen und die Voraussetzungen für die
Berücksichtigung des Geschlechts in Studien und Statistiken des Bundes festgelegt sind.
Um diese bestehenden Lücken zu schliessen, hat der Bundesrat Richtlinien verabschiedet, die am 1. März 2024 in Kraft treten werden. Diese Richtlinien regeln die Berücksichtigung des Geschlechts in den Studien und Statistiken des Bundes. Das Ziel ist es, das Wissen und Verständnis für geschlechtsspezifische Auswirkungen zu verbessern und statistische Daten nach Geschlecht besser zu erheben und zu verarbeiten. Mit den neuen Richtlinien wird die Motion 20.3588 Herzog Eva «Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter» umgesetzt. Diese beauftragt den Bundesrat sicherzustellen, dass alle massgeblichen Statistiken und Studien des Bundes nach Geschlechtern aufgeschlüsselt beziehungsweise deren Auswirkungen auf Frauen und Männer untersucht und dargestellt werden. Die Umsetzung der Motion ist auch eine Massnahme der Gleichstellungsstrategie 2030.
Um die Verwaltungseinheiten bei der Überprüfung der Relevanz des Geschlechts bei Studien und Statistiken zu unterstützen, stellt das EBG ein Hilfsmittel und Leitfragen bereit. Diese werden ab dem 23. Februar 2024 auf der Webseite des EBG zur Verfügung stehen.
Medienkontakt:
Sina Liechti
Kommunikationsverantwortliche
Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
Tel. +41 58 467 42 04
media@ebg.admin.ch
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Über Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann:
Das Gleichstellungsgesetz und das Diskriminierungsverbot bilden die Grundlage für die Tätigkeiten des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG.
Die Aktivitäten des EBG zielen auf die Umsetzung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung. Sie gliedern sich in die Bereiche Recht, Arbeit, Gewalt sowie Finanzhilfen und Ressourcen.
Quellen:
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