Bericht zur Lärmbelastung am Flughafen Basel-Mulhouse für das Jahr 2022 liegt vor
News von Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
29.01.2024, Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat den Bericht zur Lärmbelastung am Flughafen Basel-
Mulhouse (Euroairport) für das Betriebsjahr 2022 veröffentlicht. Dieser wurde von der französischen
Luftfahrtbehörde DGAC erstellt und vom BAZL geprüft. Das Fazit: Die Anzahl nächtlicher Starts sowie
die Lärmbelastung haben nach den ruhigen Corona-Vorjahren deutlich zugenommen. Die Anzahl
Flugbewegungen lagen jedoch immer noch 25 Prozent tiefer als 2019.
Erholung der Luftfahrt nach Corona führt zu mehr Lärm
In den Jahren 2020 und 2021 fiel die Lärmbelastung Corona-bedingt deutlich geringer aus als 2022. Nach der Pandemie hat sich die Luftfahrt weltweit erholt. Für das Betriebsjahr 2022 verzeichnete der Euroairport deshalb eine deutliche Zunahme der Lärmbelastung in der ersten und zweiten Nachtstunde (22–23 und 23–24 Uhr). Wegen dieser Zunahme wurden die Imissionsgrenzwerte auf Schweizer Boden teilweise überschritten. (siehe Anhang)
25 Prozent weniger Bewegungen als 2019
Der intensive Flugverkehr kurz vor und nach 23 Uhr ist der Hauptgrund für die Überschreitungen. In dieser Zeitspanne werden die Starts mehrheitlich in Richtung Nord-Süd abgewickelt. Der Anteil Starts auf der Piste 15 in Richtung Süden hat in der Nacht von 40 Prozent im 2019 auf 65 Prozent im 2022 zugenommen. Gleichwohl lagen die nächtlichen Flugbewegungen immer noch 25 Prozent unter dem Niveau von vor der Pandemie 2019.
Massnahmen zur Lärmreduktion
Seit 2019 hat der Euroairport verschiedene Massnahmen zur Lärmreduktion ergriffen. So konnte 2023 die Anzahl Starts nach 22 Uhr gegenüber dem Vorjahr erheblich - je nach Monat um bis zu 40 Prozent - reduziert werden. Weitere Massnahmen zur Lärmreduktion – auch mit dem Ziel der Imissionsgrenzwerteinhaltung auf Schweizer Boden - sind im französischen Lärmvorsorgeplan (PPBE 2024–2028) vorgesehen. Sie werden in den kommenden Jahren umgesetzt. Die beiden nationalen Aufsichtsbehörden DGAC und BAZL arbeiten bei diesem Thema eng zusammen.
Fluglärm: Lärmbelastungskurven und -kataster
Für Flugplätze, von denen eine Lärmbelastung ausgeht, müssen Lärmbelastungskurven ausgewiesen und dargestellt werden. So will es das Schweizer Umweltrecht. Diese Kurven zeigen die durchschnittliche Belastung in einem Betriebsjahr für die Beurteilungszeiträume Tag (06–22 Uhr) und Nacht (22–23; 23–24 und 05–06 Uhr)) an. Diese Berechnungen beruhen auf den tatsächlichen bzw. zu erwartenden Flugbewegungen eines Betriebsjahres und den bekannten Lärmemissionen der verschiedenen Flugzeugtypen; es handelt sich nicht um effektive Lärmmessungen.
Im Lärmbelastungskataster wird die zu erwartende Lärmbelastung festgehalten. Den Betreibern von Flughafeninfrastrukturen dient der Kataster dazu, Massnahmen gegen übermässige Lärmbelastungen auszuarbeiten. Kantonale und kommunale Behörden nutzen die Lärmbelastungskataster für die Raumplanung, etwa wenn sie Baubewilligungen erteilen. Für die betroffenen Liegenschaftsbesitzer hat er keine Auswirkungen.
Medienkontakt:
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kommunikation: +41 58 464 23 35
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Über Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL:
Bei der Infrastruktur – dazu gehören der Luftraum mit der Flugsicherung und die Flugplätze – sorgt das BAZL für eine sichere, möglichst reibungslose und umweltfreundliche Nutzung. Das Amt übt auch die Aufsicht über die Luftverkehrsbetriebe aus, welchen es aufgrund einer technischen, operationellen und finanziellen Evaluation die Betriebsbewilligung erteilt. Beim Luftfahrtpersonal stellt das BAZL sicher, dass die Piloten, die Fluglotsen und die Unterhaltsspezialisten eine möglichst umfassende und moderne Aus- und Weiterbildung erhalten. Bei den Fluggeräten überprüft das BAZL die technischen Voraussetzungen, welche diese Geräte – vom Heissluftballon über das Segelflugzeug bis zum Grossraumflugzeug – für einen sicheren Betrieb zu erfüllen haben. In den Aufsichtsbereichen stützt sich das BAZL hauptsächlich auf international abgestimmte Standards und Praktiken ab.
Zusätzlich zur Aufsichtstätigkeit in den genannten vier Bereichen, die einen wesentlichen Teil der Arbeit umfasst, ist das BAZL zuständig für die Vorbereitung und die Umsetzung von luftfahrtpolitischen Entscheidungen. Das Bundesamt engagiert sich zudem in verschiedenen internationalen Organisationen oder arbeitet eng mit diesen zusammen.
Das BAZL hat in der Bundesverwaltung den Status eines so genannten FLAG-Amtes (Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget) und ist zertifiziert nach der Norm ISO 9001. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigt rund 250 Personen und steht unter der Leitung von Direktor Peter Müller.
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