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Asylstatistik August 2023 - Staatssekretariat für Migration


Staatssekretariat für Migration SEM

18.09.2023, Bern-Wabern - Im August 2023 wurden in der Schweiz 3001 Asylgesuche registriert, 832 mehr als im Vormonat (+38,4 %). Gegenüber August 2022 ist die Zahl der Asylgesuche um 955 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren die Türkei und Afghanistan. Im August wurde zudem 1966 aus der Ukraine geflüchteten Personen der Schutzstatus S erteilt, in 1821 Fällen wurde er beendet.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im August ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind die Türkei mit 777 Gesuchen (224 mehr als im Juli), Afghanistan (737 Gesuche; +259), Eritrea (233 Gesuche; +69), Syrien (165 Gesuche; +62) und Algerien (152 Gesuche; +11).

Von den 3001 im August gestellten Gesuchen waren 2454 Primärgesuche (Juli 2023: 1818 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im August 2023 waren: die Türkei (642, +187), Afghanistan (636, +191), Algerien (149, +10), Marokko (111, +17) und Syrien (110, +31). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).

Erstinstanzlich erledigte Asylgesuche
Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im August 2023 insgesamt 2262 Asylgesuche: Es wurden 595 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 517 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 621 Personen erhielten Asyl und 447 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 819 auf 13 645 zu.

Ausreisen
Im August haben 1425 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 1167 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 188 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 312 Personen ersucht und 75 Personen wurden in die Schweiz überstellt.

Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)
Im August stellten 2286 Personen aus der Ukraine ein Gesuch um Schutzstatus S. Im gleichen Zeitraum wurde 1966 Personen der Schutzstatus S gewährt. Bei 75 schutzsuchenden Personen wurde er abgelehnt, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.

Im Laufe des Monats wurde der Status S in 1821 Fällen beendet, weil die Personen die Schweiz verlassen haben. Insgesamt wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung bereits in 15 910 Fällen beendet, in 4168 Fällen ist die Beendigung in Prüfung. Per Ende August hatten insgesamt 65 406 Personen den Schutzstatus S.




Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch

Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


Weitere Informationen und Links:



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