Staatssekretariat für Migration: Ausländerstatistik 1. Halbjahr 2023


Staatssekretariat für Migration SEM

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17.08.2023, Auch im ersten Halbjahr 2023 wirkten sich die starke Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und die strukturell niedrige Arbeitslosigkeit auf die Zuwanderung in die Schweiz aus. Vor allem die Zahl der Arbeitnehmenden aus der EU/EFTA stieg im Vergleich zur Vorjahresperiode an. Die Nettozuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung nahm gegenüber dem ersten Halbjahr 2022 um 9384 Personen auf 47 200 Personen zu. Ende Juni 2023 lebten 2 275 965 Ausländerinnen und Ausländer dauerhaft in der Schweiz.

Zwischen Januar und Ende Juni 2023 betrug die Zuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung insgesamt 85 732 Personen, 10 634 Personen (+14,2 %) mehr als im gleichen Zeitraum 2022. Aus der EU/EFTA wanderten 61 808 Personen in die Schweiz ein, was einer Zunahme von 8736 Personen (+16,5 %) gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Bei den Drittstaatsangehörigen waren es 23 924 Personen, 1898 Personen (+8,6 %) mehr als im ersten Halbjahr 2022.

Die Auswanderung aus der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung betrug 34 452 Personen (+651 Personen gegenüber 2022). Insgesamt haben 26 350 EU/EFTA-Staatsangehörige (+339 Personen) und 8102 Drittstaatsangehörige (+312 Personen) die Schweiz verlassen.

Die Nettozuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung nahm um 9384 Personen auf 47 200 Personen zu (Differenz zwischen Einwanderung und Auswanderung sowie statistische Korrekturen). Der Wanderungssaldo erhöhte sich bei den EU/EFTA-Staatsangehörigen um 7849 Personen auf 32 487 Personen und bei den Drittstaatsangehörigen um 1535 Personen auf 14 713 Personen.

Dynamischer Arbeitsmarkt Nach einer Phase der Instabilität infolge der Covid-19-Pandemie setzte sich der seit 2022 verzeichnete Anstieg der Zuwanderung in den ersten sechs Monaten dieses Jahres fort. Diese Entwicklung ist durch den starken Arbeitsmarkt bedingt. Bis Ende Juni 2023 wanderten 95 242 ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz ein. 43 180 Personen (+14,8 % gegenüber Ende Juni 2022) kamen für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit, 52 062 Personen (+17,3 %) traten eine langfristige Stelle an. Von den kontingentierten Aufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten waren 41 Prozent der Kurzaufenthaltsbewilligungen (1632 Bewilligungen L) und 41 Prozent der Aufenthaltsbewilligungen (1838 Bewilligungen B) bis Ende Juni 2023 ausgeschöpft. Deutsche, französische, italienische und portugiesische Staatsangehörige machten die Hälfte der zugewanderten Arbeitskräfte aus.

Die Wirtschaftslage und die Internationalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft sind treibende Faktoren für die Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften. Die Arbeitslosigkeit ist auf dem tiefsten Stand seit 20 Jahren. In vielen Berufen konnte der demografische Ersatzbedarf (Pensionierungen) durch in der Schweiz und im Ausland rekrutierte Arbeitskräfte abgefedert werden. Die stärkste Einwanderung zwecks langfristiger Erwerbstätigkeit wurde in Branchen des Sekundärsektors und innerhalb des Dienstleistungssektors im Gastgewerbe, in der Planung, Beratung und Informatik, im Handel und im Gesundheitswesen verzeichnet.

Zwischen Januar und Juni 2023 wurden ausserdem 41 747 neue Grenzgängerbewilligungen erteilt. Im ersten Halbjahr 2022 waren es 38 547 Bewilligungen. Die Anzahl meldepflichtiger Kurzaufenthalte betrug 168 896 (Vorjahresperiode: 155 570). Als Kurzaufenthalterin oder Kurzaufenthalter gelten Personen, die kurzfristig eine Stelle bei einem Schweizer Arbeitgeber antreten (60 %), sowie entsandte Arbeitnehmende (31 %) und selbstständige Dienstleistungserbringende (9 %), die sich maximal während drei Monaten oder 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr in der Schweiz aufhalten.


Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch

--- ENDE Artikel Staatssekretariat für Migration: Ausländerstatistik 1. Halbjahr 2023 ---

Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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